Antragsformulare
Leistung nur auf Antrag
Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder können sowohl bei der Rentenversicherung als auch der Krankenversicherung gestellt werden. Diese Träger übernehmen auch die Behandlungskosten.Wo erhalten Sie die Formulare?Antragsformulare erhalten Sie
Dort hilft man Ihnen auch beim Ausfüllen. Für die medizinische Prüfung ist ein ärztlicher Befundbericht notwendig. Dieser muss vom behandelnden Arzt – in den meisten Fällen also vom Kinderarzt – ausgefüllt und unterschrieben sein. Vordrucke für diesen Befundbericht erhalten Sie auch bei den oben genannten Stellen. Gibt es weitere wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, sollten Sie diese mit einreichen. Hierfür genügen Kopien. |
Vordrucke auch im InternetRund um die Uhr verfügbar und auch ausfüllbar sind die Antragsformulare im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de
Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin, versichert ist, findet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Bitte beachten Sie: Eine Übersendung der Vordrucke per E-Mail ist nicht möglich. Der Antrag muss vom Versicherten (i.d.R. Vater bzw. Mutter des kranken Kindes) unterschrieben sein. |
Wo reichen Sie die Anträge ein?Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht alternativ bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd, 81729 München oder 84024 Landshut, oder Ihrer Krankenkasse ein. Auch andere öffentliche Stellen, wie Versicherungsämter oder Ihre Gemeinde, können den Antrag entgegennehmen und weiterleiten. |
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Fachklinik Gaißach
04.12.2009
